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   StGH Hessen, 31.08.1983 - P.St. 987   

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StGH Hessen, 31.08.1983 - P.St. 987 (https://dejure.org/1983,4383)
StGH Hessen, Entscheidung vom 31.08.1983 - P.St. 987 (https://dejure.org/1983,4383)
StGH Hessen, Entscheidung vom 31. August 1983 - P.St. 987 (https://dejure.org/1983,4383)
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Wird zitiert von ... (2)

  • StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Der Staatsgerichtshof muß auch solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, Beschluß vom 31.8.1983 - P.St. 987 - aA bezüglich der Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte der Bayerischen Verfassung, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unterlaufen sein sollen BayVfGH, Entscheidung vom 20.3.1986 - Vf.26-VI-85, VerfGHE BY 39, 42 unter Hinweis auf BayVfGH, Entscheidung vom 2.8.1974, Vf.51-VI-73, VerfGHE BY 27, 109 ).

    Aus dieser Prüfungsbeschränkung folgt auch, daß der Staatsgerichtshof solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen muß, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, unter anderem Beschlüsse vom 01.04.1981 - P.St. 928 -, vom 02.09.1982 - P.St. 950 - und vom 31.08.1983 - P.St. 987 -).

  • StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982

    Weitergeltung des Fideikommißrechts als Bundesrechts

    Zur Überprüfung solcher Entscheidungen ist der Staatsgerichtshof nicht befugt, weil Bundesrecht dem Landesrecht, auch dem Landesverfassungsrecht, gemäß Art. 31 GG im Range vorgeht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 12. April 1978 - P.St. 861 - zuletzt Beschluss vom 31. August 1983 - P.St. 987 -).
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